Wiedereintritt

Unsere Türe steht für Sie offen!
Wenn Sie in der Vergangenheit bei einer staatlichen Behörde Ihren Kirchenaustritt erklärt haben, nehmen wir das selbstverständlich sehr ernst und werten ihn als eine bewusste Distanzierung von der Kirche.
Wir freuen uns jedoch, wenn Sie nun – aus welchen Motiven auch immer – einen neuen Bezug zum Glauben und zur Kirche gefunden haben und den Weg zurück in die kirchliche Gemeinschaft suchen. Ihr Wiedereintritt ist somit eine Versöhnung mit der Kirche.
Ihr erster Schritt - Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir behandeln Ihr Anliegen diskret und vertrauensvoll. In einem gemeinsamen Gespräch mit Herrn Pfarrer Christoph Leutgäb geht es darum, zu schauen, was Sie dazu gebracht hatte, Ihren Austritt zu erklären, und was Sie jetzt bewegt, wieder zur katholischen Kirche gehören zu wollen.
Es geht um das, was verletzt wurde, was trennt, was verbindet, was bleibt, was sich verändert hat, damit Sie versöhnt wieder in der Gemeinschaft der Kirche leben können.
In einer schlichten Feier, die nach Ihrem Wunsch in der Gemeinde oder im ganz kleinen Kreis stattfindet, erklären Sie vor Zeugen mit dem Glaubensbekenntnis Ihre erneute Zugehörigkeit. Herr Pfarrer Leutgäb bestätigt dies im Namen der katholischen Kirche.
Für den Antrag zur Wiederaufnahme brauchen Sie nur einen aktuellen Taufschein, den Sie von der Pfarrei erhalten, in der Sie getauft wurden (sollten Sie nicht wissen, wo Sie getauft wurden, helfen wir Ihnen ebenfalls gerne weiter), sowie einen Nachweis über Ihren Kirchenaustritt. Falls Sie inzwischen in eine andere Glaubensgemeinschaft eingetreten sind, müssten Sie dort Ihren Austritt erklären.
Wegen eines ersten Gesprächs melden Sie sich sehr gerne telefonisch zu den Öffnungszeiten im Pfarrbüro oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
- Montag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
- Dienstag und Donnerstag 13:30 - 17:30 Uhr
- Telefon: 08232/4521
- E-Mail: pg.schwabmuenchen@bistum-augsburg.de
Sollte es Ihnen lieber sein, können Sie Ihren Wiedereintritt auch über die Kontaktstelle für den Wiedereintritt "moritzpunkt" abwickeln - Link siehe unten.
FAQs - Fragen und Antworten
Kirchensteuer
Wenn Sie wieder in die katholische Kirche eingetreten sind, wird Ihnen die Kirchensteuer vom Gehalt abgezogen. In Bayern beträgt die Kirchensteuer 8% der festgesetzten Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer.
Wichtig: Die 8% Kirchensteuer werden nicht auf Ihr Einkommen sondern auf die berechnete Einkommensteuer erhoben!
Muss ich Kirchensteuer nachzahlen?
Für die Zeit Ihres Austrittes müssen Sie keine Kirchensteuer nachzahlen!
Ablauf des Wiedereintritts
Wenn Sie wieder in die katholische Kirche eintreten wollen und Sie bereits mit uns Kontakt aufgenommen haben, müssen wir diesen Eintritt mit einem vorgegebenen Formular dem Bistum Augsburg melden. Sobald die Unterlagen vom Bistum Augsburg bestätigt sind, gibt es eine Wiederaufnahmefeier in der Kirche.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder eintreten möchte?
Für Ihren Wiedereintritt können Sie sich sehr gerne bei uns melden, in der Regel die katholische Pfarrei Ihres Wohnortes der nächste Ansprechpartner. Sie können aber auch die Kontaktstelle Wiedereintritt beim Bistum Augsburg kontaktieren - den Link finden Sie auf dieser Seite weiter oben!
Ansprechperson


